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42|Gemeindemitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Diese sind das wertvollste Kapital für eine stabile Zukunft

Betriebsrat wurde ins Leben berufen

 

    Gemeindepolitiker werden gewählt, hier gibt es in regelmäßigen Abständen Änderungen. Ganz im Gegenteil zum Gemeindepersonal, das unabhängig von der Politik den Betrieb im Gemeindeamt, am Bauhof, in den Kindergärten, in der Schule und auf der Post absichern muss!

    Die Ausgangslage:

    Trotz jahrzehntelanger absoluter Mehrheit der SPÖ hat es an einem wesentlichen Element einer sozialdemokratischen Politik gefehlt: Für die über 100 MitarbeiterInnen der Gemeinde Parndorf gab es keinen Betriebsrat und seinerzeit offenbar auch keinerlei Versuche, diesen ins Leben zu rufen.

    Noch schlimmer war es mit dem Bedienstetenschutz. Offenbar ein Fremdwort, denn hier gab es keinerlei Schritte im Sinne der Sicherheit der MitarbeiterInnen.

    Was sich geändert hat:

    Mittlerweile ist es zum zweiten Mal gelungen, eine Betriebsratswahl durchzuführen und einen Betriebsrat zu installieren. Dieser hat das Recht, die Interessen der MitarbeiterInnen gegenüber der Gemeinde zu vertreten. Er wird auch bei wichtigen internen Entscheidungen beigezogen.

    Der Bedienstetenschutz mit Erstevaluierung und sicherheitstechnischer Betreuung wurde mit fachlicher Begleitung gestartet. Aufbauend auf der europäischen Richtlinie 89/391/EWG gilt in Österreich ein hochwertiges ArbeitnehmerInnen- und Bedienstetenschutzrecht – mit dem Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der berufstätigen Personen zu erhöhen. Nach dem geltenden Bediensteten-Schutzgesetz, das auch für Bedienstete der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie nicht in Betrieben beschäftigt sind, anzuwenden ist, sind die Gemeinden verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Arbeit zu sorgen. “Dafür sind Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung zu treffen sowie eine geeignete Organisation und die erforderlichen Mittel bereitzustellen.“ Zu diesem Zweck solle eine betreute Erstevaluierung, fortlaufende Evaluierung sowie eine softwarebasierte Mitarbeiterunterweisung (SARA) angeschafft werden!

    Die MitarbeiterInnen sind unser wichtigstes Kapital. Für uns keine leeren Worte, wir setzen Zeichen! Daher haben wir auch den Mindestlohn von € 1.700,- netto umgesetzt. Natürlich wissen wir, dass dies für unsere Gemeinde eine jährliche Mehrbelastung von € 300.000,- bedeutet. Aber gleichzeitig hoffen wir damit ein Zeichen gesetzt zu haben, dass gerade in Zeiten großer Inflation Schritte notwendig sind. Eine Arbeitsstunde sollte eben 10 Euro wert sein!

    42|Gemeindemitarbeiter und Mitarbeiterinnen

    LIPA-WEGBEREITER

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